Aktionsbündnis Kurzzeitpflege: Land stellt 7,4 Millionen Euro für Kurzzeitpflege bereit

Pressemitteilung

Landtagsabgeordneter Thomas Marwein (Grüne): „Die Kurzzeitpflege entlastet in erster Linie diejenigen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Sie ermöglicht eine Auszeit und eine Verschnaufpause innerhalb dieser verantwortungsvollen und herausfordernden Arbeit“.

Wer kümmert sich um pflegebedürftige Menschen, wenn ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren? Wo werden Menschen betreut, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit sind? Dafür gibt es u. a. das Angebot der Kurzzeitpflege, das in Baden-Württemberg nun gestärkt und ausgebaut wird. Mehr Beratung, die Überführung gelungener Projekte in die Regelversorgung, die Verbesserung der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und eine Stärkung der Sozialplanung vor Ort – das sind die Punkte, auf die sich Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und kommunalen Landesverbänden in der weiterentwickelten „Gemeinsamen Erklärung 2.0“ verständigt hat. Das „Innovationsprogramm Pflege“ zielt für das Jahr 2022 darauf ab, das wichtige Thema der Stärkung von Kurzzeitpflege, aber auch von Tages- und Nachtpflege, quantitativ und qualitativ zu fördern. Besonders zur Förderung der Kurzzeitpflege wurden im Haushalt 2022 die Mittel nochmals um erhebliche rund 5 Millionen Euro aufgestockt – auf insgesamt 7,4 Millionen Euro. Seit 2019 hat das Land dafür mehr als 11 Millionen Euro bereitgestellt und damit über 230 Kurzzeitpflegeplätze gefördert.

„Ich freue mich, dass wir als Land mit der Mittelaufstockung und gemeinsam mit unseren Partnern im Aktionsbündnis mit der ‚Gemeinsamen Erklärung 2.0‘ jetzt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg leisten können. Insbesondere freue ich mich über eine verbesserte Pflegeinfrastruktur in meinem Wahlkreis Offenburg, der von dem Innovationsprogramm profitiert. Das Paul-Gerhardt-Werk e.V. in Offenburg erhält einen Förderbetrag von rund 165.591€ für eine nicht-investive Maßnahme: Stärkung des Case- und Care-Managements in den Offenburger Pflege- und Senioreneinrichtungen“, so der Abgeordnete Marwein.

Das Sozialministerium des Landes hat bereits 2017 mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen. Das Aktionsbündnis hat im Jahr 2018 eine gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht, in der sich die Partner zu wichtigen Zielen und Inhalten bekannt hatten. Diese Erklärung wurde nun weiterentwickelt.

 

Die Partner im Aktionsbündnis stärken die Kurzzeitpflege, indem sie

•             verstärkt Konzepte für eine Kurzzeitpflege entwickeln, in die auch rehabilitative und therapeutische Ansätze integriert sind,

•             in den Konzepten die Bedeutung eines Case-Managements als wichtiges Instrument zur qualitativen Gestaltung der Versorgungssituation betonen,

•             die Potenziale bewährter und wirksamer Projekte nutzbar machen,

•             die sektorenübergreifende Versorgung, insbesondere die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, verbessern,

•             die Sozialplanung bei den Stadt- und Landkreisen vor Ort stärken, indem Planungsdaten verbessert werden.

Sozialminister Lucha betonte: „Wenn wir alle angesichts des demografischen Wandels an einem Strang ziehen, werden die pflegebedürftigen Menschen nicht nur gut versorgt. Wir erreichen damit auch, dass pflegende Angehörige entlastet werden und dass eine Rückkehr vieler Pflegebedürftiger in die eigene Häuslichkeit möglich wird.“

Die Gemeinsame Erklärung und die Gemeinsame Erklärung 2.0 des Aktionsbündnisses sind unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/aktionsbuendnis-kurzzeitpflege/ abrufbar.

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