Beim 34. Digitalen Stammtisch am 17. November durften wir Nyke Slawik begrüßen, die „Gesellschaftliche Selbstbestimmung für alle!“ fordert.
Die 26-jährige Nyke ist seit 10 Jahren in der Grünen Jugend, das Thema Geschlechtergerechtigkeit spielte schon früh eine große Rolle für sie.
Zu Beginn hob Nyke hervor, dass wir in eine Gesellschaft hineingeboren werden, bei der es eine strikte Trennung von Mann und Frau gibt – das sei schon historisch so verankert. Doch handele es sich hierbei lediglich um ein Konzept, denn die Welt sei vielfältiger. Die Gesellschaft sei gerade erst dabei, diese Vielfalt kennenzulernen, was nicht zuletzt Aktivist*innen zu verdanken sei.
Gesetzeslage
Im ICD-Katalog der WHO wurde eine medizinischen Diagnose von trans* lange Zeit als psychische Krankheit gelistet und nach wie vor bestehe bei der Gesetzeslage noch viel Handlungsbedarf. Umbenennungen des Geschlechts und des Vornamens seien seit 1981 möglich, jedoch an sehr hohe Ansprüche geknüpft. Bis 2011 sei sogar eine Zwangssterilisierung Voraussetzung gewesen. Auch heiraten war Trans*menschen untersagt. Aufgrund immer neuer Klagen sei das Transsexuellengesetz heute nur noch „ein Schweizer Käse“; zumindest gebe es heutzutage das dritte Geschlecht „divers“. Auch das Bundesverfassungsgericht wünsche ein neues Gesetz. Nyke beklagte, dass für Trans*personen ein mehrjähriger Weg von Gutachten notwendig sei, dabei wollten die Betroffenen nur das Recht auf Selbstbestimmung.
Das Grüne Selbstbestimmungsgesetz
Seit über 10 Jahren seien die Grünen für eine radikale Reform des Transsexuellenrechts. Das alte Transsexuellengesetz solle durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz (https://www.gruene-bundestag.de/themen/lesben-schwule/selbstbestimmung-fuer-alle) ersetzt werden, dessen Leitbild die persönliche Freiheit ist. Unter anderem gehe es um:
- Die Abschaffung entmündigender Gutachten. Stattdessen müsse ein unkonventioneller Antrag beim Amt möglich sein.
- Das Verbot von Operationen bei intersexuellen Kindern. Bisher fänden genitalverändernde chirurgische Eingriffe viel zu früh statt und hätten belastende und traumatisierende Folgen für die Betroffenen.
- Die Reform des Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren bzw. an der alten Identität festzuhalten. Der Gesetzentwurf sehe bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung der Anerkennung der neuen Realität eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vor.
- Eine Entschädigung derer, die sich einer Zwangssterilisierung und Zwangsscheidung unterziehen mussten.
Abschließend hielt Nyke fest, dass noch immer viel Aufklärungsarbeit notwendig sei.
Wir bedanken uns bei Nyke Slawik für ihren Besuch bei unserem 34. Digitalen Stammtisch.