Offenblatt, 21.09.2022:
Deutschland, nicht nur Offenburg, hat beim Umgang mit Energie lange gezögert, vieles versäumt -durch Gesetzgebung, Lobbyisten-Interessen, Kurzsichtigkeit und kontraproduktive Verordnungen den Ausbau der erneuerbaren Energien erschwert. Anträge von Offenburger gewerbetreibenden BürgerInnen aus der Innenstadt auf Installation von Solaranlagen wurden regelmäßig wegen der Stadtbildsatzung abgelehnt: Das Gestaltungshandbuch der Stadt Offenburg schreibt vor: „Dacheinschnitte / Dachfenster / Solaranlage“ – SBS § 6 (4): „Dacheinschnitte (Negativgauben) und liegende Dachflächenfenster oder andere größere Glasflächen im Dach, wie z. B. Solaranlagen, wirken sich störend auf Stadtbild und Dachlandschaft aus und sind daher auf die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbaren Dachflächen zu beschränken.“ Ein entsprechender Antrag der FDP vom 9.12.21 auf Änderung der Satzung mit dem Ziel der Genehmigung des Ausbaus der Solarenergie wurde von der Verwaltung abgelehnt. Wir stellen fest: Das Festkrallen der Verwaltung an derartigen Verordnungen ist nicht zukunftsfähig – wir können es uns nicht erlauben, weiterhin auf erneuerbare Energien zu verzichten.
Die Energiewende soll nun auch durch den Fernwärmeausbau angeschoben werden. Doch noch werden die Blockheizkraftwerke überwiegend mit Erdgas betrieben – kein Anreiz für potentielle Kunden. Abwärme von großen Firmen sollte auch mit Vorsicht betrachtet werden: die Firmen werden sich auch umstellen und dann u.U. weniger Abwärme produzieren. Im Vertrag für einen Fernwärmeantrag, den OffenburgerInnen mit der Wärmeversorgung Offenburg abschließen können, finden sich viele Voraussetzungen, die der Kunde erfüllen muss, aber keine Zusicherung, dass der Fernwärmeanbieter auf erneuerbare Energien wie Solar, Wind oder Wasserstoff o.ä. umstellen wird. Warum nicht?
Karin Jacobsen, Mitglied der Grünen Gemeinderatsfraktion Offenburg