Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer in Baden-Württemberg“ noch bis zum 28.02.2024 möglich

Pressemitteilung

MdL Thomas Marwein (Grüne): „Ich bin überzeugt, dass unsere Region erhebliches Potential für das Förderprogramm Spitze auf dem Land besitzt und viele Unternehmen sich qualifizieren werden“.

„Die Förderung von kleinen, innovativen Unternehmen im Ländlichen Raum ist nicht nur ein Akt der Wirtschaftsförderung, sondern ein entscheidender Schritt für eine nachhaltige Entwicklung. Diese „Rising Stars“ bilden das Fundament für einen stetigen Fortschritt und stärken die lokale Wirtschaft. Ihre Förderung ist der Schlüssel zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Erhaltung der regionalen Vielfalt und zur Förderung einer lebendigen Gemeinschaft. Investitionen in diese Unternehmen sind Investitionen in die Zukunft, die das Wachstum im ländlichen Raum nachhaltig beflügeln“, so Thomas Marwein MdL, Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Offenburg.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der zurückliegenden Tranche 21 der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 21 Unternehmen. Davon wurden 14 Projekte zur Förderung mit insgesamt 5,6 Mio. Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterwww.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.

 

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