Kleine und Mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum können sich bis Ende August für die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ bewerben 25. Juli 202425. Juli 2024 Pressemitteilung Thomas Marwein MdL: „Mit dem Landesförderprogramm ,Spitze auf dem Land‘ werden innovative Ideen unterstützt, um die Spitzenposition Baden-Württembergs – und nicht zuletzt auch der Ortenau – in der Technologiebranche zu halten“. Das Förderprogramm ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ unterstützt innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken. „Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sind das Herzstück der baden-württembergischen Wirtschaft. Besonders in den ländlichen Regionen sind KMU unverzichtbar für die wirtschaftliche Stabilität und das soziale Gefüge. Sie sind entscheidend für Innovationen und tragen maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei.“ so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Die Ortenau ist ein starker Wirtschaftsstandort und verfügt über viele Unternehmen mit hoher Innovationskraft.“, betont der Offenburger Landtagsabgeordnete Thomas Marwein. „Die Fördermittel können einen weiteren Entwicklungsschub bewirken und damit auch die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums stärken. Ich würde mich freuen, wenn auch Kleine und Mittlere Unternehmen aus der Region von der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ profitieren würden und möchte zur Bewerbung ermutigen.“ In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Ein weiterer besonderer Fokus der Förderlinie liege auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern, ergänzt Minister Hauk. Diese Bereiche seien entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, könnten bei der Förderung einen Zuschlag erhalten. Bewerbungen für die Förderlinie können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Montag, den 31. August 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter www.2021-27.efre-bw.de/ zur Verfügung. Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Ähnliche Beiträge