Antrag auf Bericht über Barrierefreiheit im neuen Freizeitbad 26. September 2016 Jürgen OchsFoto: Wilfried Beege 2014 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Schreiner, nach §39 der baden-württembergischen Landesbauordnung sind öffentliche Anlagen so herzustellen, dass sie von Personen mit Behinderungen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Hartmut Topp von der Technischen Universität Kaiserslautern machte am 17.12.2012 in seinem Vortrag über Mobilitätskultur und Straßenraum im Gemeinderat folgende Aussage: Barrierefreiheit ist unentbehrlich für 10% der Bevölkerung und komfortabel für 100% der Bevölkerung und notwendig für 40% der Bevölkerung. Warum sollte das nicht auch für öffentliche Anlagen gelten? Daher irritieren uns Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern aus Offenburg, im neuen Freizeitbad würden seitens der Stadtverwaltung Abstriche bei der Barrierefreiheit gemacht werden. Unsere Gemeinderatsfraktion beantragt daher, in der nächsten Gemeinderatssitzung hierzu eine öffentliche Stellungnahme abzugeben und die Planungen zur Barrierefreiheit im neuen Freizeitbad vorzustellen. Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Ochs Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Ähnliche Beiträge