Offenblatt: Bahnhof – ZOB: Gleichberechtigung statt Bevorteilung > Shared Space 6. August 2014 Jürgen OchsFoto: Wilfried Beege 2014 Die Ampel zwischen ZOB und Bahnhof wurde im Verkehrsausschuss mehrheitlich abgelehnt und schon hagelt es Leserbriefe in der Lokalpresse. Alle können den Ärger wartender KFZ-Fahrende verstehen, auch wenn dies begrenzt auf wenige Tageszeiten vorkommt. Tatsache ist, dass an dieser Stelle keine nennenswerten Unfälle passierten. Wir gehen davon aus, dass erhöhte „Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung – STVO) hier zum Tragen kommen. Das ist auch der Planungsansatz von Shared Space, der die Bedürfnisse aller am Verkehrsraum aufnimmt und ohne große Beschilderung von den am Verkehr Teilnehmenden fordert, „ sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§1 Abs. 2 STVO) In bereits im Ausland gebauten Begegnungszonen gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h, dies lässt Kommunikation mittels Blickkontakten zwischen allen am Verkehr Teilnehmenden zu. Dieser Form der Verkehrsabwicklung wird auch eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt. Wir meinen, dass Gleichberechtigung aller am Verkehr Teilnehmenden an dieser Stelle besser ist als Vorrecht für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) oder sture Regelung (Ampel). Jürgen Ochs Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Ähnliche Beiträge