Das Land hat den Ortenaukreis sowie die Stadt Offenburg für das Pilotprojekt zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie als Modellregion bzw. -kommune ausgewählt

Pressemitteilung

(Ortenaukreis/Offenburg) Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Das gelingt nur gemeinsam, wenn Bund, Land und Kommunen es schaffen, einen Umstieg vom Auto auf die klimafreundlichen Mobilitätsangebote zu fördern. Der Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie sind dazu prioritäre Maßnahmen. Daher hat das Verkehrsministerium im Sommer 2021 zur Bewerbung als Modellregionen aufgerufen.

Die Landtagsabgeordneten Sandra Boser, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Marion Gentges, Willi Stächele sowie Volker Schebesta freuen sich, dass der Ortenaukreis sowie die Stadt Offenburg als Modellregion bzw. – kommune ausgewählt wurden. „Nur, wenn die Akteure Bund, Land und Kommunen an einem Strang ziehen, kommen wir dem Ziel einer klimafreundlichen Verkehrswende näher. Wir müssen gemeinsam die Alternativen wie den ÖPNV massiv ausbauen und attraktiv gestalten“, sind sich die beiden Abgeordneten Gentges und Boser einig.

„Mit dem Mobilitätspass und der Mobilitätsgarantie leisten wir einen wesentlichen Beitrag, damit die Städte und Gemeinden weniger Verkehrsbelastung erfahren und wir dem Ziel von besseren Verbindungen bei Bus und Bahn näherkommen. Nachdem der Ortenaukreis nach der Übertragung der Verantwortung für den Nahverkehr auf die Länder im Jahr 1996 als einer der ersten Landkreise mit der Ortenau-S-Bahn ein zusätzliches Nahverkehrssystem aufgebaut hatte, freue ich mich sehr, dass er auch hier wieder zu Beginn dabei ist“, so Willi Stächele MdL. Volker Schebesta MdL fügt hinzu: „Nur als gemeinsame Kraftanstrengung aller verantwortlichen Akteure kann es gelingen, die Angebotsausweitung im ÖPNV voranzubringen und zugleich bei den Bürgerinnen und Bürger für eine Entlastung durch verkehrsbedingten Lärm und Abgase zu sorgen.“

Neben dem Ortenaukreis und der Stadt Offenburg wurden der Landkreis Biberach, der Landkreis Calw, die Stadt Freiburg zusammen mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) der Landkreis Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe, der Ostalbkreis, die Stadt Reutlingen, der Rhein-Neckar-Kreis zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) stellvertretend für den Landkreis Böblingen, den Landkreis Esslingen, den Landkreis Göppingen, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Landkreis Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis ausgewählt.

„Ich bin sehr erfreut, dass die Stadt Offenburg eine positive Rückmeldung als Modellkommune erhalten hat. Damit kann die Stadt Offenburg zur erfolgreichen Umsetzung der Mobilitätsgarantie sowie zur Einführung des Mobilitätspasses auf kommunaler Ebene mitwirken“, so Thomas Marwein MdL und Volker Schebesta MdL. „Mit dem Mobilitätspass können die Städte und Gemeinden zusätzliche Mittel für den ÖPNV-Ausbau erzielen. Damit werden langfristige Finanzierungsinstrumente geschaffen, um den Menschen einen hinreichenden Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu geben und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so Bernd Mettenleiter MdL abschließend.

 

Hintergrundinformationen:

In einem im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeiteten Gutachten wurden bereits drei Varianten eines Mobilitätspassesuntersucht. Dabei müssen jeweils Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune („Bürgerticket“), Kfz-Halter und -Halterinnen in einem festgelegten Gebiet („Nahverkehrsabgabe) oder Kfz-Nutzende auf definierten Straßen („Straßennutzungsgebühr“) eine verpflichtende Abgabe (Gebühr bzw. Beitrag) leisten. Gleichzeitig erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Gegenleistung: ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe, welches beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Doppelzahlungen sollen für Pendlerinnen und Pendler beim Mobilitätspass ausgeschlossen werden. Es sollen Ausnahmen etwa für Azubis, Studierende oder ALG II-Empfänger und -Empfängerinnen möglich sein.

Die Mobilitätsgarantie soll als verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 5 bis 24 Uhr in der Stadt wie auf dem Land den ÖPNV als attraktives Angebot aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Alle Orte sollen zu den gängigen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum alle 30 Minuten angebunden sein. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass diese Mobilitätsgarantie in einer ersten Stufe innerhalb der beruflichen Hauptverkehrszeit bis 2026 erreicht sein soll.

 

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