Grüne stellen „Antrag für sichere Radverkehrsanlagen“ im Gemeinderat

Nachfolgend der Wortlaut des Antrages. (Dokument am Ende des Beitrages).

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Steffens,

Im Auftrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion beantragen wir, der Gemeinderat möge beschließen,

  • alle vorhandenen und geplanten Radschutz- und Radfahr-Streifen auf ihre Übereinstimmung mit aktuellen und geplanten Vorschriften hin zu überprüfen,
  • bei Nichtübereinstimmung diese Streifen zu sichern oder wieder zurückzubauen
  • Tempo 30 auf allen Straßen mit verbleibenden ungeschützten Radstreifen,
  • alle weiteren Planungen auf der jeweils gültigen gesetzlichen Grundlage und den Empfehlungen des ADFC zu den „Geschützten Radstreifen“ zu konzipieren, auch unter Umverteilung des Straßenraums zugunsten der Radfahrer und Fußgänger.

Begründung:

Am 21. 1. 2018 schrieb Karin Jacobsen einen Offenen Brief Herrn Bürgermeister Oliver Martini wegen der geplanten „Schutzstreifen“ an der Freiburger Straße; Herr Martini wiederum leitete das Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr und an die Abteilung Unfallforschung der Versicherer weiter.

Den Antworten der Unfallforschung zufolge „…wird der Wunsch von Frau Jacobsen nach geschützten und vom KFZ-Verkehr getrennten Radverkehrsanlagen von den meisten Radfahrern durchaus geteilt.“

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) hat im Jahr 2018 Radfahrer zu dieser Problematik befragt. 81 % der Befragten war es wichtig oder sehr wichtig, vom KFZ-Verkehr getrennt fahren zu können. Das Sicherheitsgefühl der Radfahrer nimmt jährlich ab.
(siehe fahrradklima-test.de)

Schutzstreifen und Radfahrstreifen stehen in der Kritik durch die Nutzer wegen zu geringer Sicherheitsabstände, zu dichtem Vorbeifahren der PKW und LKW, Parken auf den Streifen, Ein- und Ausparkverkehr sowie Fahrertüren, die gedankenlos geöffnet werden.

Das Gefährdungsgefühl führt nicht zur vermehrten Nutzung des Rades, eher werden diese Strecken gemieden – deutschlandweit, nicht nur in Offenburg.

Ein aktuelles Rechtsgutachten von 2018 bestätigt, dass für das Überholen und Vorbeifahren an Radfahrern auf Schutz- oder Radstreifen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m bis 2,00 m eingehalten werden muss. Ansonsten besteht Überholverbot.

Diese Abstände sind in Offenburg an den meisten Schutz- oder Radfahrstreifen kaum einzuhalten. Die Benutzung durch andere Fahrzeuge als durch Fahrräder ist rechtlich eingeschränkt, das Parken ist verboten. Das Bundesverkehrsministerium schrieb 2018:

„In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift ist geregelt, dass ein Schutzstreifen nur angeordnet werden soll, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert, der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum ausreichend breit ist und der verbleibende Fahrbahnanteil abzüglich Schutzstreifen so breit ist, dass sich zwei PKW gefahrlos begegnen können.“
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2018)

Tatsache ist, dass die „schützenden“ Linien regelmäßig überfahren werden, für überholende Autofahrer oft als Leitlinie für ihre rechten Reifen dienen.

Die Schutzstreifen erwiesen sich als einfachste und billigste Lösung, sie sind kein Anziehungspunkt für die Normalradler von 8 bis 88 Jahren.

Möglichst viele Menschen zum Radfahren zu bewegen ist aus vielen Gründen notwendig:
verkehrstechnisch zur Entlastung unserer Straßen, im Sinn des Klimaschutzes und der Ökologie, der Gesundheit und des sozialen Miteinanders.

Es geht in dieser Frage auch um die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.

Ziel muss sein, dass möglichst viele Menschen gerne und sicher mit dem Rad unterwegs sind. Daher benötigen wir „Geschützte Radfahrstreifen“, breite Radwege und sichere Kreuzungen. Dadurch erreichen wir:

  • Verkehrssicherheit und kaum gefährliche Situationen
  • Schutzzonen tragen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes bei
  • Hohe Akzeptanz der Nutzer/innen
  • Für alle Altersgruppen mit unterschiedlichen Rädern benutzbar

Derzeit steht eine Überarbeitung der ERA, der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, an und ein Gremium, beraten durch den ADFC, erstellt gerade eine aktualisierte, zukunftsfähige Fassung der ERA. Ergebnisse sind 2020 zu erwarten. Bei so zukunftsweisenden Investitionen wie dem Umbau der Offenburger Straßen sind neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zu berücksichtigen.

Ingo Eisenbeiß
Arthur Jerger
Karin Jacobsen
für Bündnis 90 / die Grünen

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