Offenburger Querbeetsingen – 75 Jahre Grundgesetz

„Dass ein gutes Deutschland blühe…“ (Bert Brecht)

Artikel 8 Grundgesetz lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Dieses Grundrecht gilt natürlich auch für alle Sangesfreudigen, die sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis und wie immer friedlich und ohne Waffen zum Querbeetsingen 

am 10. Mai 2024, 19.00 Uhr, im Offenburger Schillersaal 

versammeln.

Und dieses Mal zu einem ganz besonderen Anlass:
Am 23. 5.1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist das erste und sicherlich wichtigste der 19 Grundrechte, die das freie und gleichberechtigte Zusammenleben in unserer Gesellschaft begründen und sichern sollen.

Am 10.Mai (ein bisschen vorgezogen) feiern wir den 75. Geburtstag des Grundgesetzes. 
Wir lassen es musikalisch hochleben in der Überzeugung: 
Das Grundgesetz ist es wert, geschätzt, geschützt und gelebt zu werden.

Und weil momentan der eine oder die andere meint, unser freies und gleichberechtigtes Zusammenleben in Frage stellen zu müssen, darf das Querbeetsingen diesmal gern auch als „Demokratie-Demo mit anderen Mitteln“ verstanden werden.

Das Querbeetsingen wäre allerdings nicht das Querbeetsingen, wenn das vorbereitete Liedgut nicht mit Liedern, Chansons und Schlagern aufwarten wollte, die wohl manche*n überraschen – und dann doch zum fröhlichen (und nachdenklichen) Mitsingen motivieren.

Einzige Teilnahmebedingung wie immer: Sangesfreude.  Texte vorhanden, Eintritt frei.

Es laden ein:  Stefan Böhm und Michael Hitzel

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