Unterstützung syrischer Flüchtlinge im Rahmen der Kontingentregelung

Erklärung des Grünen-Stadtrat Stefan Böhm im Integrationsbeirat Offenburg, 28.4.14

Bundespräsident Gauck erklärte in der Türkei:

Angesichts der 100 000e Flüchtlinge, die die armen syrischen Nachbarstaaten aufnehmen, muss man fragen, wie viel Flüchtlinge nehmen eigentlich die reichen Länder wie z.B. die BRD auf.

Die Antwort: Im Verhältnis sehr wenige. Die Tür für Flüchtlinge wird ein ganz klein bisschen geöffnet – und dann wird diese kleine Öffnung durch große Forderungen fast wieder unpassierbar gemacht.

Auf gut Deutsch: Menschlichkeit mit Hindernissen

Ich habe Herrn Salahedin Abdo unterstützt, als er seine in Syrien lebenden Eltern aus dem Bürgerkrieg zu sich nach Offenburg in Sicherheit holen wollte. Herr Abdo wollte die sogenannte Kontingentregelung des Landes Baden-Württemberg nutzen. Diese Kontingentregelung besagt, dass syrisch stämmige Mitbürger ihre Angehörigen hierher holen können, wenn diese in Syrien auf der Flucht sind. Allerdings müssen die hier wohnenden Syrer sich schriftlich verpflichten, für Unterkunft, Verpflegung und Krankenversicherung aufzukommen.

Das heißt, das Land Baden-Württemberg lässt einige wenige Menschen aus Syrien hierher kommen, lädt aber alle Kosten auf die hier lebenden Verwandten ab, die meistens selbst nicht viel Geld haben.

Das große Problem ist die Krankenversicherung. Die Eltern von Herrn Abdo sind um die 70, sie können hier nicht arbeiten und deshalb kostet eine private Krankenversicherung pro Person rund 700 € im Monat. Das kann Familie Abdo nicht zahlen, also hat sie die Eltern vorläufig über eine Reisekrankenversicherung versichert – aber die ist provisorisch, zeitlich begrenzt und trägt überhaupt nicht alle Kosten, die gerade auf alte Menschen zukommen können. Beim Ausländerbüro ist bereits der erste Fall anhängig, wo die Reisekrankenversicherung die Kosten der Diabetesbehandlung alter Menschen nicht zahlen will.

Syrisch stämmige Bürger von Offenburg haben zum Teil darauf verzichtet, ihre Angehörigen hierher in Sicherheit zu holen.

Mein Anliegen war zunächst, dass die Stadt Offenburg diese Versicherungskosten übernehmen solle. ABER: Wenn sich nur 10 Menschen in Offenburg um eine solche Kostenübernahme bemühen, wären das allein in einem Jahr knapp 100.000 € – und wir wissen nicht wie lange der Bürgerkrieg und damit das aufenthaltsrecht der Flüchtlinge währt.

Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass eine Stadt wie Offenburg, wenn es notwendig sein sollte, 100.000 € aufbringt, um zur Behebung von Flüchtlingselend beizutragen. Aber in einem langen Gespräch mit Herrn Hattenbach und Frau Bach vom Ausländerbüro sowie Frau Roloff vom AK Asyl wurde klar, dass so hohe Ausgaben für einen sehr begrenzten Personenkreis schwer zu vertreten ist.

Stattdessen bin ich der Meinung, dass das Land Baden-Württemberg unbedingt die Kontingentregeln verbessern und die Kosten der Krankenversicherung egal auf welchem Weg übernehmen soll. Dies sollte vor der Eröffnung der nächsten, bereits angekündigten Kontingentliste geschehen.

Ich schlage vor, dass der Offenburger Integrationsbeirat in diesem Sinn an die Landesregierung appelliert. Das Ausländerbüro der Stadt Offenburg möchte ich auffordern, auf jeden Fall auch künftig eine Reisekrankenversicherung für eine Aufnahme in das Landeskontingent zu akzeptieren.

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