Grünes Ziel erreicht 12. November 201912. November 2019 Grünes Ziel erreicht: Gebühren für erwerbstätige Flüchtlinge in Unterkünften des Ortenaukreises gesenkt. Das Ziel unseres Antrags, von erwerbstätigen Flüchtlingen keine überhöhten Unterkunftsgebühren zu verlangen, ist im Frühjahr im Verwaltungsausschuss auf breite politische Unterstützung gestoßen. Der Landrat des Ortenaukreises hat dem nun Rechnung getragen und schon nach wenigen Monaten die Kosten für eine Unterkunft in einer Einrichtung des Kreises nachrechnen lassen. Dabei wurden ab dem 01.11.2019 rechnerisch keine Kosten für die mittlerweile geschlossenen großen und teuren Containeranlagen mehr berücksichtigt. In der neuen Gebührenverordnung „Flüchtlinge und Spätaussiedler“ wurden die Gebühren deutlich abgesenkt; sie liegen nun in dem Bereich, in dem sie nach unserem Antrag liegen sollten. Jetzt wird also das Äquivalenzprinzip eingehalten, worauf wir großen Wert gelegt haben. Das heißt, dass die Kosten, die die erwerbstätigen Flüchtlinge zu tragen haben, in einem angemessenen Verhältnis zu der oft sehr bescheidenen Qualität der vom Kreis gestellten Unterkünfte stehen. Nach der aktuell erfolgten neuen Kalkulation wird die Gebühr für einen alleinstehenden Selbstzahler bei 311 Euro liegen (statt zuvor 386 Euro). Dorothee Granderath stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sprecherin im Ausschuss für Umwelt und Technik Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Ähnliche Beiträge