Eisenbeiß: Offener Brief an die City-Partner

Betreff: Ihr Schreiben vom 26.02.2016 an die Nichtmitglieder
hier: offener Antwortbrief

Sehr geehrter Herr Kirsche,

sehr geehrter Herr Kuhn,

sehr geehrter Herr Plugge,

sehr geehrter Herr Zampolli,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Offenburger Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen liegt Ihr Schreiben vom 26.02.2016 vor, welches an innerstädtische Geschäftsleute, die nicht Mitglieder Ihres Vereins sind, nebst Rechnung „Anzeigenbeteiligung“ geschickt wurde.

Hierin teilen Sie den Nichtmitgliedern mit, dass Sie als City-Partner nicht mehr in der Lage seien, die genehmigten drei verkaufsoffenen Sonntage allein zu finanzieren. Die meisten dieser oft inhabergeführten Geschäfte beteiligen sich nicht an den Verkaufsoffenen Sonntagen, u.a. weil die an diesen Sonntagen zu erzielenden geringen Einnahmen in keinem Verhältnis zum jeweiligen zeitlichen oder auch personellen Aufwand stehen.

Nun fordern Sie diese Geschäfte nicht nur auf, sich an den Kosten der Verkaufsoffenen Sonntage in Höhe von jeweils 30 000 € zu beteiligen, sondern Sie schicken sinnigerweise gleich eine förmliche Rechnung in Höhe von 700€ mit.

Unsere Fraktion war schon irritiert über den nüchternen, fast lieblosen Antrag der city partner offenburg e.V., einen dritten Verkaufsoffenen Sonntag in Offenburg einzuführen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag bekanntlich nur mit knapper Mehrheit zugestimmt (gegen alle Stimmen unserer Fraktion). Für uns stellt sich die Frage, ob Sie als City Partner schon bei Antragstellung wussten, dass Sie den dritten Verkaufsoffenen Sonntag nicht allein würden finanzieren können.

In keiner Weise nachvollziehbar ist das Verschicken von Rechnungen an Nichtmitglieder.

Im Rechtsverkehr sind Zahlungen nur im Rahmen von sog. Dauerschuldverhältnissen oder bei Leistungserbringung, die vorher in Auftrag gegeben wurden, zu erbringen. Hier liegt weder ein Vertrag vor noch wurden irgendwelche Leistungen im Vorfeld gewünscht, beauftragt oder gar erbracht. Folglich gibt es keinen Grund zur Überlassung von Rechnungen.

Vielmehr entstanden Irritationen bei den Rechnungsempfängern bis hin zur irrigen Annahme zur Ausgleichung gar verpflichtet zu sein. Wenn dies von Ihnen bewusst ins Kalkül gezogen worden sein sollte, könnte dieses Verhalten „nötigende Züge“ aufweisen. Zumindest bleibt hier auf jeden Fall ein fader Beigeschmack.

Darüber hinaus stellen sich in dieser Konstellation wichtige umsatzsteuerrechtliche Fragen gemäß §§ 13, 14 c UStG, die auch haftungsrechtliche Folgen für den Verein haben könnten.

Sollten Sie auch in Zukunft solche Aktionen planen, kann ich Ihnen nur anheimstellen, zunächst bei den Nichtmitgliedern höflich anzufragen, ob überhaupt Interesse an einer Anzeigenbeteiligung unter Offenlegung der exakten Vertrags- und Zahlungsbedingungen besteht.

Aber eine Rechnungsstellung vor Beauftragung und Leistungserbringung ist inakzeptabel.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Eisenbeiß

-Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen-

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